Donald Trump sitzt im Oval Office. Vor ihm: kein Urteil, kein Bericht, kein Haftbefehl. Sondern ein Blatt Papier. Darauf: ein Foto einer Faust mit den Buchstaben „M S 1 3“. Darunter: „Kilmar Abrego Garcia MS-13 Tattoo“. Der Präsident zeigt es in die Kamera, als wäre damit alles gesagt. Der Beweis. Die Schuld. Die Rechtfertigung. Doch dieses Bild ist eine Fälschung.
Eine forensische Bildanalyse zeigt: Die Buchstaben „M“, „S“, „1“ und „3“ auf dem präsentierten Foto wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit digital eingefügt. Sie wirken unnatürlich klar, werfen keine Schatten, folgen nicht der Hauttextur – sie sind kein Tattoo, sondern eine Bildmanipulation, die als Übersetzung der Symbole dienen soll. Doch Schneeflocke / Stern / „Marijuana“ sind Keine Symbole der MS-13, und können daher nicht so übersetzt werden. Die Reihenfolge ist frei erfunden. Auch der Zusammenhang mit Drogen wird bei MS-13-Tattoos nicht so plakativ dargestellt. Eine politische Kulisse. Die Faust ersetzt die Fakten. Das Foto ersetzt das Verfahren. Und die Beschriftung ersetzt das Recht.
Im Gegensatz dazu zeigen reale Fotos von Kilmar Abrego Garcias Hand keine derartigen Zeichen. Keine klaren Buchstaben, keine MS-13 Symbolik, keine Struktur wie im Trump-Bild. Die analysierten Tätowierungen sind dekorativ, stilisiert – aber nichts weist auf eine MS-13-Zugehörigkeit hin. Auch in keiner Gerichtsverhandlung, in keiner Akte, in keinem Verfahren wurde je ein solches Tattoo erwähnt. Methoden, die einem die Sprache verschlagen. Wir behandeln den Fall eifach so, als wären diese Tattoos vorhanden – In Salvador konnten die Tattoos so nicht gefunden werden – aber weiter…
Doch das Justizministerium sagt: Es war ein Fehler. Kilmar Abrego Garcia hätte nie abgeschoben werden dürfen. Es lag kein rechtskräftiger Beschluss vor. Keine Anhörung. Keine Verurteilung. Selbst ICE, Trumps eigene Behörde, räumte ein: Die Abschiebung war administrativ falsch.
Kilmar Abrego Garcia hat kein Strafregister. Kein Verfahren. Keine Verurteilung wegen Gangmitgliedschaft. Und doch sitzt er fest. Nicht wegen dem, was er getan hat. Sondern wegen dem, was andere in ihm sehen wollen.
Der Fall zeigt, wie schnell ein Mensch zum Feind wird, wenn Macht das Recht ersetzt. Wenn Bilder mehr wiegen als Beweise. Wenn ein Ausdruck mit einer Unterzeile reicht, um ein Leben zu zerreißen.
Trump braucht keine Gerichte. Ihm reicht ein Drucker. Und ein Kamerablick. Die Faust, das irreführende Foto, die Lüge – mehr braucht es nicht im neuen Amerika, um einen Menschen zum Symbol zu machen. Und zum Gefangenen.
Was bleibt, ist eine Frage: Wer ist der Nächste?
Forensischer Analysebericht: Angebliches MS-13-Tattoo im Fall Kilmar Abrego Garcia
Einleitung
Dieser forensische Bericht untersucht die Authentizität und Deutung eines von Präsident Donald Trump präsentierten Bildes, das angeblich MS-13-Gang-Tattoos auf den Fingern von Kilmar Abrego Garcia zeigt. Der Bericht basiert auf digitalforensischen Methoden, vergleichender Bildanalyse und der kulturellen Bewertung von Symbolen im Zusammenhang mit der Gang-Zugehörigkeit.
Zielstellung
Untersuchung von:
Der Frage, ob die Buchstaben „M“, „S“, „1“ und „3“ nachträglich digital eingefügt wurden.
Der Frage, ob die dargestellten Symbole forensisch und kulturell MS-13 zugeordnet werden können.
Teil I – Bildforensik und Manipulationsanalyse
1. Eigenschaften der Buchstabenüberlagerung
Visuelle Homogenität: Die Buchstaben „M“, „S“, „1“, „3“ sind auffällig klar, monochrom und geometrisch konsistent über unregelmäßige Hautoberflächen hinweg. Das widerspricht der typischen Tintenverteilung echter Hauttätowierungen.
Fehlende anatomische Anpassung: Echte Tätowierungen folgen Hautfalten, Poren und Verfärbungen. Die Buchstaben erscheinen als flache digitale Overlays, ohne auf natürliche Hautstruktur zu reagieren.
Kein Licht- oder Schattenverhalten: Die Zeichen zeigen keine Lichtbrechung, keinen Schattenwurf und keine Tiefenwirkung – ein starker Hinweis auf digitale Einfügung.
2. Vergleichende Symbolanalyse
Die unter den Buchstaben gezeigten Symbole umfassen:
Eine Schneeflocke oder Marihuanablatt
Ein Smiley-Gesicht mit X-förmigen Augen
Ein einfaches Kreuz
Einen Comic-artigen Totenkopf
Diese Motive entsprechen nicht den typischen MS-13-Tätowierungen, die oft folgende Elemente zeigen:
Gotische Schriftzüge mit „MS“, „13“ oder „Mara Salvatrucha“
Teufelsdarstellungen, Schwerter, Stacheldraht
Explizite Gangzugehörigkeitsmarkierungen
Die analysierten Symbole hingegen wirken generisch, popkulturell und ästhetisch-stilisiert – ohne Bezug zu der kriminologischen Bildsprache der MS-13.
Teil II – Bewertung der Gangzuordnung
1. Symbolische Fehlinterpretation
Die hinzugefügten Beschriftungen („Marijuana“, „Smile“, „Cross“, „Terror“) basieren auf subjektiver Zuordnung, nicht auf kriminologischer oder semiotischer Grundlage. Diese „Übersetzungen“ sind forensisch unhaltbar.
2. Fehlende juristische Grundlage
Weder in Gerichtsakten noch in Abschiebungsunterlagen wurde je eine Gangzugehörigkeit durch Tätowierungen behauptet.
Selbst ICE bezeichnete die Abschiebung als „Verwaltungsfehler“.
Das US-Justizministerium legte bislang keine forensische Tattoo-Analyse zum Fall vor.
Schlussfolgerung
Mit hoher forensischer Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei den Buchstaben „M S 1 3“ auf dem von Trump präsentierten Bild um digitale Einfügungen. Sie zeigen keine Eigenschaften echter Tätowierungen und entsprechen inhaltlich keiner nachgewiesenen MS-13-Symbolik.
Auch die zugrundeliegenden Tattoos selbst zeigen keinerlei Bezug zur kriminellen Organisation – weder in Symbolik noch in kultureller Einbettung. Die Bildmanipulation und die falsche Zuschreibung sind irreführend und haben erhebliche politische sowie rechtliche Relevanz.
Der Fall illustriert, wie visuelle Desinformation genutzt werden kann, um politische Narrative zu untermauern – zulasten von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.
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